Beitragsordnung ab 09.03.2026

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Beitrags- und Gebührenordnung
des SV Grün/Weiß Union Bestensee e.V.
(Stand: 06.03.2026)

  1. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages, der Gebühren sowie von Umlagen werden entsprechend § 5 Abs. (2) der Vereinssatzung durch die Mitgliederversammlung beschlossen.

  2. Die festgesetzten Beiträge treten mit Wirkung des folgenden Halbjahres, das als nächstes dem Termin der stattgefundenen Mitgliederversammlung folgt, in Kraft.

  3. Mitgliedsbeiträge unterliegen der „Bringepflicht“ und sind von allen Mitgliedern pünktlich zu entrichten. Die Beiträge sind vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich im Voraus zu entrichten. Mitglieder können die Beiträge automatisch per SEPA-Lastschriftverfahren einziehen lassen, oder alternativ zu den Stichtagen überweisen.

    Die Beiträge müssen jeweils spätestens zu folgenden Fälligkeitsterminen auf dem Vereinskonto eingegangen sein:

    ·      Vierteljährliche Zahlung bis zum 31.01., 30.04., 31.07. und 31.10.

    ·      Halbjährliche Zahlung bis zum 31.03. und 30.09.

    ·      Jährliche Zahlung bis 31.03.

    Der Verein ist verpflichtet, die geleisteten Zahlungen zu erfassen und deren Verwendung nachzuweisen.

    Das Beitragskonto des Vereins lautet:

    Empfänger: Sportverein Grün-Weiß Union Bestensee e.V.
    Kreditinstitut: Mittelbrandenburgische Sparkasse Potsdam
    IBAN: DE42 1605 0000 3672 0203 53
    BIC: WELADED1PMB
    Verwendungszweck: Mitgliedsbeitrag + Name des Spielers + Mitgliedsnummer

  4. Gebühren (Aufnahme und Ausstattung)

    a. Aufnahmegebühr:
    Neu eintretende Mitglieder haben nach Bestätigung des Aufnahmeantrages eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 20,00 Euro zu entrichten. Die Gebühr wird mit der ersten Beitragszahlung fällig.

    b. Nutzungsgebühr für Vereinsbekleidung:

    Für die Bereitstellung und Nutzung von neuer vereinseigener Präsentations- und Trainingsbekleidung wird eine Gebühr je Kleidungsstück erhoben.

    ·      Die Gebühr je Kleidungsstück beträgt einmalig max. 10,00 Euro.

    ·      Die Gebühr ist bei Aushändigung der Bekleidung fällig.

    ·      Die Mitglieder verpflichten sich, die Kleidung pfleglich zu behandeln.

    ·      Bei Beschädigung oder Verlust kann Schadenersatz verlangt werden.

  5. Die Mitgliedsbeiträge betragen:

    Beitrags-klasseMitgliedsformBeitrag
    Vierteljährlich
    Beitrag
    Halbjährlich
    Beitrag
    Jährlich
    01Aktive Mitglieder unter 18 Jahre37,00 €73,00 €144,00 €
    02Aktive Mitglieder über 18 Jahre43,00 €85,00 €168,00 €
    03Aktive Mitglieder ohne Teilnahme am Spielbetrieb über 18 Jahre37,00 €73,00 €144,00 €
    04Aktive Mitglieder ohne Teilnahme am Spielbetrieb unter 18 Jahre22,00 €43,00 €84,00 €
    05Passive Mitglieder22,00 €43,00 €84,00 €
    06Fördernde Mitgliedernach Vereinbarung

  6. Von der Beitragszahlung werden folgende Mitglieder entbunden:

    07Familienangehörige eines Haushaltes ab dem 3. Vereinsmitglied (jeweils das jüngste Mitglied)
    08Schiedsrichter
    09aktive Trainer
    10Ehrenmitglieder
    11Vorstandsmitglieder

  7. Arbeitslose, Rentner, Auszubildende, Studenten und Schwerbeschädigte können Beiträge durch gemeinnützige Arbeit leisten. Entscheidung durch Vorstand.

  8. Keine Rückerstattung bei Austritt oder Vereinswechsel.

  9. Änderungen persönlicher Daten sind innerhalb von 14 Tagen mitzuteilen.

  10. Bei Zahlungsverzug wird eine Mahngebühr von 5,00 Euro erhoben sowie Verzugszinsen berechnet. Rücklastschriftkosten trägt das Mitglied.

  11. Nach vier Wochen Zahlungsverzug erfolgt Ausschluss vom Trainings- und Spielbetrieb.

  12. Gesetzliche Vertreter haften für minderjährige Mitglieder.

  13. Beitragsbefreiung auf Antrag bei finanziellen Gründen möglich.

  14. Beitragsbefreiung bei Verletzung möglich.

  15. Diese Ordnung tritt am 09.03.2026 in Kraft.


         

 Hier finden sie die ab 09.03.2026 gültige Beitragsordnung zum Download

Download der Beitragsordnung gültig ab 09.03.2026


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